Praxisanleitung im Pflegebereich

1. Juni 2021

BAG, Urt. vom 17.03.2021, Az. 4 AZR 327/20

Arbeitsvorgänge und Tätigkeiten einer Praxisanleitung

Die Tätigkeit einer Gesundheits- und Krankenpflegerin in der Patientenversorgung zeitgleich mit der Tätigkeit als Praxisanleiterin für Auszubildende oder andere Anzuleitende wurde als untrennbar bewertet. Die Arbeitsergebnisse „fachgerechte Patientenversorgung“ und „Anleitung der Auszubildenden“ sind in dieser Zeit tatsächlich nicht getrennt. Die Beschäftigte hat während der gesamten Dauer dieser Schichten aufgrund direktionsrechtlicher Zuweisung die Funktion als Praxisanleiterin auszuüben. Auch wenn sie selbst pflegerische Aufgaben ausführt, muss sie jederzeit damit rechnen, Aufgaben einer Praxisanleiterin zu übernehmen. Im Zeitraum der Zuweisung eines Auszubildenden ist die gesamte Tätigkeit in der Funktion als Praxisanleiterin deshalb als einheitlicher Arbeitsvorgang zu sehen.


Lediglich weitere Zeiten, in denen keine Praxisanleitung geschieht, stellen einen zweiten Arbeitsvorgang dar - obwohl der Tarifbegriff der "Praxisanleiterin" ein sogenanntes Funktionsmerkmal darstellt.

30. Dezember 2024
LAG Bayern, 19.04.2024, 7 Sa 404/23, anhängig bei BAG
30. Dezember 2024
LAG Thüringen, Urt. vom 05.06.2024, Az. 4 Sa 150/22
30. Dezember 2024
LAG Rheinland-Pfalz vom 18.06.2024 – 6 Sa 239/23
30. Dezember 2024
LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2024, 3 SLa 4/24
30. Dezember 2024
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2024, 5 SLa 2/24
30. Dezember 2024
BAG, 12.06.2024, 4 AZR 208/23
30. Dezember 2024
BAG, 16.07.2024, 1 ABR 25/23, Leitsatz
9. November 2024
LAG Niedersachsen, Urt. vom 23.04.2024, 9 Sa 382/23 E
1. Oktober 2024
LAG Hamm, Urt. vom 01.03.2023, 3 Sa 854/22
1. Oktober 2024
LAG Thüringen, Beschl. vom 18.06.2024, 1 TaBV 11/23
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