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Die Klage einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur) eines Ingenieurs auf Zahlung der Entgeltgruppe 12 wurde abgelehnt. Das Gericht hat nach dem Vortrag des Klägers nicht erkennen können, dass eine "besondere schwierige Tätigkeit" vorliegt.
Implizit ist das LAG dabei von dem Vorliegen eines einzigen, großen Arbeitsvorgangs ausgegangen.