Prozessführung und Arbeitsvorgänge

22. März 2022

LAG Thüringen, Urteil vom 05.10.2021, 1 Sa 391/20

Die Prozessführung ist ein einheitlicher Arbeitsvorgang

Das "Bearbeiten von Klagen" im sozialgerichtlichen Verfahren bis zu deren rechtskräftiger Beendigung stellt einen einheitlichen Arbeitsvorgang dar. Eine Aufteilung nach der Art der Beendigung sowie danach, ob das Verfahren noch vor oder nach der mündlichen Verhandlung vor Gericht abgeschlossen wird, käme einer unnatürlichen Aufspaltung gleich.


Gegen eine Zusammenfassung verschiedener Arbeitsschritte spricht nicht eine etwaige unterschiedliche tarifliche Wertigkeit der einzelnen Tätigkeiten.


Eine rechtserhebliche Zäsur erfährt der Arbeitsvorgang auch nicht durch einen Sachbearbeiterwechsel nach einem 2-Personen-Prinzip, bei welchem ein Sachbearbeiter einen Entscheidungsvorschlag erarbeitet und die Entscheidung hierüber einem weiteren Sachbearbeiter zugewiesen wird, soweit der Beschäftigte sowohl für die Ausarbeitung von Entscheidungsvorschlägen in "eigenen" Verfahren zuständig ist als auch über die Entscheidung in "fremden" Verfahren.

30. Dezember 2024
LAG Bayern, 19.04.2024, 7 Sa 404/23, anhängig bei BAG
30. Dezember 2024
LAG Thüringen, Urt. vom 05.06.2024, Az. 4 Sa 150/22
30. Dezember 2024
LAG Rheinland-Pfalz vom 18.06.2024 – 6 Sa 239/23
30. Dezember 2024
LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2024, 3 SLa 4/24
30. Dezember 2024
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2024, 5 SLa 2/24
30. Dezember 2024
BAG, 12.06.2024, 4 AZR 208/23
30. Dezember 2024
BAG, 16.07.2024, 1 ABR 25/23, Leitsatz
9. November 2024
LAG Niedersachsen, Urt. vom 23.04.2024, 9 Sa 382/23 E
1. Oktober 2024
LAG Hamm, Urt. vom 01.03.2023, 3 Sa 854/22
1. Oktober 2024
LAG Thüringen, Beschl. vom 18.06.2024, 1 TaBV 11/23
Show More