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In der Entgeltgruppe S 8b (Teil B, Ziffer XXIV der Entgeltordnung) sind bestimmte Handwerksmeister*innen, Industriemeister*innen und Gärtnermeister*innen eingruppiert.
Das LAG hat entschieden, dass staatlich geprüfte Techniker*innen nicht diesen Qualifikationen gleichzustellen seien.