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Leitsatz:
Pflegeservicekräfte in einer Klinik, die das Pflegepersonal unterstützen und hauswirtschaftliche und pflegende Tätigkeiten übernehmen, erbringen ihre Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsvorgangs. Diese Tätigkeiten, die lediglich eine Einweisung bzw. Anlernphase von 4 Wochen erfordern, sind einfache Tätigkeiten, die dazu führen, dass die Pflegeservicekräfte in die EG 2, Teil II, Ziffer 25.3. der Anlage a für den TV-L eingruppiert sind. (Rn. 63)